Wortfilter.de berichtet:
Das Amtsgericht Duisburg hat unter dem Aktenzeichen 27 C 4288/03 ein aufsehenerregendes Urteil zum Zustandekommen von Kaufverträgen bei eBay gesprochen.
Offenbar hatte ein VK seine Auktion kurz vor dem Ende abgebrochen, einem Bieter (praktischerweise ein Anwalt ;-)) jedoch mitgeteilt, der Artikel stünde noch zum Verkauf. Worauf dieser das “immer noch bestehende Angebot” des VK “annahm” und den VK auf Erfüllung verklagte.
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