Wortfilter.de berichtet:
Das Amtsgericht Duisburg hat unter dem Aktenzeichen 27 C 4288/03 ein aufsehenerregendes Urteil zum Zustandekommen von Kaufverträgen bei eBay gesprochen.
Offenbar hatte ein VK seine Auktion kurz vor dem Ende abgebrochen, einem Bieter (praktischerweise ein Anwalt ;-)) jedoch mitgeteilt, der Artikel stünde noch zum Verkauf. Worauf dieser das “immer noch bestehende Angebot” des VK “annahm” und den VK auf Erfüllung verklagte.
Genaueres zu diesem auf den ersten Blick merkwürdigen Urteil wird man erst nach Veröffentlichung der Entscheidung im Volltext sagen können.
Bei ausgefallenen Urteilen verstecken sich oft besondere Umstände im Detail, die man nicht verallgemeinern darf.
Einen generellen Anspruch hat nach Auktionsabbruch wohl kein Bieter – zumal im Einzelfall das Beweisproblem bliebe, nicht nur geboten, sondern auch das Höchstgebot abgegeben zu haben.
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Das OLG Oldenburg hat sich im Urteil 8 U 93/05 vom 28.7.2005 in Analogie zu einem alten Fall mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Bedingungen ein Verkäufer eine A [...]
Pingback by b.liquid » eBay: Kein generelles Rücktrittsrecht des Anbieters bei nachträglich festgestellten Mängeln — 04.08.2005 @ 00:24