… zumindest im richtigen Zusammenhang.
In meinem Golf-Prozeß hatte der Beklagte ja noch Berufung eingelegt.
Das OLG Frankfurt/Main hat jetzt erklärt, es beabsichtige die Zurückweisung der Berufung mangels Erfolgsaussichten ([1] [2]). Schön auch, daß der Gegenseite “kriminelle Energie” attestiert wird. Das liest man auch nicht alle Tage.
Wieder einmal Grund, am Wochenende richtig zu feiern.
Lobenswert ist, daß das OLG für diese Einschätzung gerade mal 4 Wochen brauchte (Berufungsbegründung war vom 24.4., die wird noch nachgereicht), nachdem vor dem LG zwischen Klageeinreichung und Urteil sparsame 16 Monate (!) lagen.
Wenn ich diese Woche nicht zurückgewiesen werde, wird das ein erinnerungswürdiger Juni-Auftakt.