… zumindest im richtigen Zusammenhang.
In meinem Golf-Prozeß hatte der Beklagte ja noch Berufung eingelegt.
Das OLG Frankfurt/Main hat jetzt erklärt, es beabsichtige die Zurückweisung der Berufung mangels Erfolgsaussichten ([1] [2]). Schön auch, daß der Gegenseite “kriminelle Energie” attestiert wird. Das liest man auch nicht alle Tage.
Wieder einmal Grund, am Wochenende richtig zu feiern.
Lobenswert ist, daß das OLG für diese Einschätzung gerade mal 4 Wochen brauchte (Berufungsbegründung war vom 24.4., die wird noch nachgereicht), nachdem vor dem LG zwischen Klageeinreichung und Urteil sparsame 16 Monate (!) lagen.
Wenn ich diese Woche nicht zurückgewiesen werde, wird das ein erinnerungswürdiger Juni-Auftakt.
Und nicht einmal die Justiz ist noch vor dem Deppenapostroph (vgl. die zweite Seite des Briefs) gefeit… Es bleibt tragisch. :(
Aber wenigstens bekommst du Recht – zwischen Recht haben und Recht kriegen muss man ja heutzutage auch schon unterschieden. ;)
Comment by daz — 03.06.2005 @ 09:30
Golf-Prozeß: der Herr Lübke wird noch in seiner Profilneurose ertrinken. Er bekommt kein Recht und
hat dieses auch nicht. Sondern er bzw. ich als Beklagter bekam ein Urteil. !! Mein Pech war nur :
Mein Computer stürtzte ab in dem Moment wo ich die Auktion beenden wollte. Ohne diesen fatalen
Umstand wäre es nie zu diesem Prozeß gekommen. Wenn es nun das Rechtsempfinden des Herr Mulder ist, die betroffenen beteiligte Personen in den Dreck zu ziehen und sich hier öffentlich zu rühmen, na bitte.
Da es aber nicht mein Auto war, welches versteigert werden sollte, sondern das eines Bekannten,
ich jetzt die Summe dafür plus Gerichtskosten bezahlen muß (den Besitzer interessiert das
natürlich herzlich wenig) erwähnt der selbstherrliche Herr Mulder hier nicht !!
Auch nicht, dass Herrn Mulder überhaupt kein Schaden entstanden ist, sondern ich seine Anzahlung
sofort und ohne Anmahnung zurück zahlen wollte. Herr Mulder wünschte aber durch diesen meinen
Computercrash den richtigen Reibach zu machen.
Wenn nun jemandem diesem Herrn Mulder noch Recht gibt, ohne die “wirklichen” Tatsachen zu kennen,
so wünsche ich euch viel Spass bei der weiteren Lästerei über mich und die von Herrn Mulder und RA bezeichneten “Klein********** , die das nicht wirklich lustig finden. Hier lehnt sich der “Kläger”
sehr weit aus dem Fenster. Nun mich kostet der Absturz meines Computers und Verkauf eines Autos
für einen Freund mit Gerichts- und Anwaltskosten (Vertragsangelegenheiten zahlt keine Rechtschutz)
runde 20.000 Euro. Fakt ist: Ich habe kein Auto verkauft, nichts dafür bekommen, außer den Hohn
des Klägers und wollte nur jemandem einen Gefallen tun. Wer hier noch lachen kann, dem wünsche ich
das gleiche und zwar 10 mal. Wer genaueres wissen will kann mich unter —-@aol.com erreichen.
[Nana, wir wollen doch keine Realdaten verwenden. ;) Ed.]
Comment by F----tr — 11.06.2005 @ 02:19
Keine Sorge, die “wirklichen Tatsachen” (nämlich alle Schriftwechsel und Gerichtsprotokolle) gibt es bald hier zu lesen. Dann kann sich jeder selbst ein objektives Urteil bilden. ;)
Ich wundere mich nur, wieso eine RSV “keine Vertragsangelegenheiten zahlt”. Genau das ist doch der Regelfall für Zivilprozesse und meine hat auch sofort Deckungszusage erteilt. Aber natürlich zahlt eine RSV nicht, wenn einem das LG “bewußt wahrheitswidrige Behauptungen” und das OLG “kriminelle Energie” attestiert. 8)
Comment by Kai — 17.06.2005 @ 12:22